Auf unser Jahresmitgliederversammlung am 05.04.2025 wurde eine
massive Erhöhung des Ersatzgelds für die nicht geleisteten Pflichtstunden bei der
Gemeinschaftsarbeit.
Dieses Ersatzgeld dient dem Zweck das möglichst viele Pächter sich an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen damit wir alle notwendigen Arbeiten auch erledigen können.
Pflichtstunden:
- Von April bis September 9 Stunden.
- Von Oktober bis Dezember 3 Stunden.
Gesamt 12 Pflichtstunden in der Gemeinschaftsarbeit.
Ersatzgeld:
- Von April bis September 23 Euro je nicht geleistete Stunde.
- Von Oktober bis Dezember 25 Euro je nicht geleistete Stunde.
Jeder Pächter ist selbst dafür verantwortlich, dass er dem Verein gegenüber nachweisen kann, das er seine Pflichtstunden geleistet hat. Hierfür führen die Koppelobleute, welche die Gemeinschaftsarbeit organisieren, eine Unterschriftenliste in welche jeder der Gemeinschaftsarbeit geleistet hat Unterschreiben muss und er erhält von den Koppelobleuten einen Abschnitt (Bon, Quittung) auf dem seine Stundenanzahl und das Datum eingetragen sind. Mit diesen Dingen kann jeder Pächter seine geleistete Arbeit nachweisen.