Der Kleingarten ist nicht nur ein Ort der Erholung und Freizeitgestaltung, sondern auch eine wertvolle Möglichkeit, frische Lebensmittel selbst anzubauen. Unsere Kleingartenanlagen in Kellinghusen unterliegen dem Bundeskleingartengesetz und der Anbau von Obst und Gemüse spielt in unseren Gärten eine zentrale Rolle. Doch wie viel Obst und Gemüse sollte in einem Kleingarten wirklich angebaut werden? Gibt es eine Mindestmenge, die Hobbygärtner beachten müssen?
Der Obst- und Gemüseanbau im Kleingarten: Warum er wichtig ist
Der Anbau von Obst- und Gemüse im Kleingarten hat viele Vorteile. Er fördert nicht nur eine gesunde Ernährung, sondern auch die Selbstversorgung. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen nach nachhaltigen Lebensweisen suchen, bietet der eigene Obst- und Gemüseanbau die Möglichkeit, frische, saisonale und pestizidfreie Produkte direkt aus dem Garten zu genießen. Zudem trägt der Obst- und Gemüseanbau zur Biodiversität im Kleingarten bei. Durch den Anbau verschiedener Gemüsesorten können Hobbygärtner ein gesundes Ökosystem fördern, das Insekten und andere Tiere anzieht und unterstützt.
Welche Menge an Obst und Gemüse ist sinnvoll?
Die Menge an Obst und Gemüse, die in einem Kleingarten sinnvoll angebaut werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Gartens, dem persönlichen Bedarf und den klimatischen Bedingungen.
Ein typischer Garten könnte aufgeteilt werden, indem man etwa 40-50 % der Fläche für Obst- und Gemüseanbau reserviert. Diese Flächen können je nach Jahreszeit und persönlichem Bedarf variieren. Wichtige Gemüsesorten, die in einem Kleingarten gut gedeihen, sind zum Beispiel Tomaten, Karotten, Kartoffeln, Kürbisse, Zucchini, Bohnen und Kohlarten. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Fruchtfolge und Mischkultur beachtet wird, um Schädlinge zu vermeiden und den Boden zu schonen.
Tipps für den erfolgreichen Gemüseanbau
Fruchtfolge beachten: Um den Boden gesund zu erhalten und Krankheiten vorzubeugen, sollte jährlich der Standort der verschiedenen Gemüsesorten gewechselt werden. Auf diese Weise werden Nährstoffe effizient genutzt, und Schädlinge sowie Krankheitsüberträger werden minimiert.
Mischkultur praktizieren: Das Anpflanzen von unterschiedlichen Gemüsearten nebeneinander kann dazu beitragen, die Erträge zu steigern und Schädlinge abzuhalten. Zum Beispiel schützen Ringelblumen und Basilikum Tomatenpflanzen vor Schädlingen.
Bodenpflege: Ein gesunder Boden ist entscheidend für den Gemüseanbau. Kompost oder andere organische Düngemittel verbessern die Bodenstruktur und tragen dazu bei, dass das Gemüse gut gedeiht.
Wasser und Pflege: Achten Sie darauf, dass Ihre Pflanzen ausreichend Wasser erhalten, besonders in trockenen Sommermonaten. Eine Mulchschicht kann helfen, die Feuchtigkeit im Boden zu halten und Unkraut zu reduzieren. Ebenso ist in Gärten die nicht Mulchen das regelmäßige Hacken des Bodens sehr wichtig, denn dieses unterbricht die Kapillarwirkung des Bodens und verringert das austrocknen ungemein. Zudem wird auch damit das Unkraut reduziert und man braucht es dann meist nicht mal mehr zu zupfen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
In Deutschland gibt es für Kleingärten rechtliche Regelungen, die durch das Bundeskleingartengesetz und die jeweilige Satzung der Kleingartenvereine bestimmt werden. Diese Gesetze und Vorschriften regeln unter anderem die Nutzung der Gärten, wobei der Anbau von Obst, Gemüse oft als bevorzugte Nutzung festgelegt ist. Dabei gibt es keine allgemeingültige „Mindestmenge“ für den Gemüseanbau in einem Kleingarten. Vielmehr orientieren sich die Vorgaben an der Größe der Anbaufläche des Kleingartens. Der BGH hat vor Jahren schon eine klare Definition der Mindestmenge an Obst- und Gemüseanbau ausgeurteilt.
Es müssen mindestens 1/3 der Fläche eines Kleingartens für Obst- und Gemüseanbau genutzt werden.
Ein weiteres drittel ist für Blumenbeete und Rasenflächen und andere Rabatte vorgesehen und das letzte drittel für Gartenwege, Kompost, Schuppen, Gartenlaube und ähnlichem.
Wichtig: Bei fehlendem Obst und Gemüseanbau spricht man auch von einer fehlenden
kleingärtnerischen Tätigkeit. Dieses kann zu Abmahnungen durch den Verein führen und auch zu einer Kündigung des Pachtverhältnis.